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Kanalrauchschalter: Wie steht´s mit der Austauschpflicht?

Gemeint ist natürlich die Austauschpflicht für die in den Kanalrauchschaltern verbauten „Rauchmelderköpfe“. Sie sind das Herzstück der Kanalrauchschalter und arbeiten nach den gleichen Prinzipien wie Deckenrauchmelder. Einige Typen werden sogar, zusammen mit geeigneten Konsolen, als Deckenrauchmelder verwendet.

Funktionsweise von Rauchmeldern

Hierzulande werden zumeist opto-elektronische Rauchmelder eingesetzt. Daneben gibt es noch Ionisations-Rauchmelder. Sie enthalten eine Quelle ionisierender Strahlung (Alpha- und Betastrahlen) und unterliegen deswegen speziellen Anforderungen, besonders im Hinblick auf ihre Entsorgung. Außerdem besteht bei mutwilliger oder unabsichtlicher Beschädigung die Möglichkeit austretender Strahlung, die Gesundheit und Leben beteiligter Personen gefährden kann. Deswegen sind solche Rauchmelder hier selten im Gebrauch und wir können uns im Weiteren mit den opto-elektronischen Rauchmeldern auseinandersetzen.

Das Funktionsprinzip ist recht einfach. Die Kammer eines opto-elektronischen Rauchmelders enthält eine Lichtquelle (Infrarot, Laser) und einen Lichtsensor. Beide sind so angeordnet, dass normalerweise kein Licht aus der Lichtquelle auf den Sensor fallen kann. Dringt Rauch in die Kammer ein, wird das Licht aus der Lichtquelle an den Rauchpartikeln gebrochen, reflektiert und gestreut. Dadurch fällt Licht auf den Sensor und und die nachgeschaltete Elektronik löst Alarm aus. Dazu genügt schon eine kleine Menge Rauch.

Ausfallursache Verschmutzung

Bei Kanalrauchschaltern wird ständig ein leichter Luftstrom aus dem Lüftungskanal abgezweigt und über den eingebauten Rauchmelder geführt. Trotz Filterung befindet sich immer etwas Staub in der Luft. In industriellen Umgebungen könnenen sich noch weitere Beimengungen wie z.B. ölige Aerosole in der Luft befinden. Je nach Reinheit der Luft wird demnach der Rauchmelderkopf im Kanalrauchschalter mit der Zeit immer mehr verschmutzen. Das führt dazu, dass die Lichtquelle schleichend immer weniger Licht emittieren kann und der Lichtsensor durch die Ablagerungen langsam „blind“ wird.

Mit der Zeit benötigt der Rauchmelder immer höhere Rauchkonzentrationen, um Alarm auslösen zu können. Das heißt letztendlich, Brände werden durch den Kanalrauchschalter immer später erkannt. Dadurch bleibt weniger Zeit zur Einleitung der notwendigen Maßnahmen zur Rettung von Personen und dem Schutz von Sachwerten. Ab einem bestimmten Verschmutzungsgrad funktioniert der Rauchmelder überhaupt nicht mehr.

Verschmutzungskompensation bei modernen Rauchmeldern

Moderne Rauchmelder, wie sie auch in der aktuellen CALECTRO-Baureihe eingesetzt sind, verfügen deswegen über eine Verschmutzungskompensation (auch Alarmschwellennachführung genannt). Auf elektronischem Weg wird die Empfindlichkeit des Rauchmelders erhöht, so dass in gewissem Maß die Verschmutzung ausgeglichen wird. Damit wird zwar die mögliche Nutzungsdauer des Rauchmelders erhöht. Aber irgendwann hilft auch die Verschmutzungs-kompensation nicht mehr weiter und der Rauchmelder bzw. Kanalrauchschalter fällt aus.

Das Problem ist, dass der normale Betriebszustand des Rauchmelders darin besteht, kein Licht mit seinem Sensor zu empfangen und dass das aber auch dem Zustand vollständiger Verschmutzung entspricht. Das bedeutet, die heute üblichen Rauchmelder können nicht automatisch darüber informieren, dass sie aufgrund hoher Verschmutzung nicht mehr funktionieren. Darin liegt letztendlich der Grund, dass die Funktionsfähigkeit kontinuierlich mit Testspray oder Rauchversuchen zu überprüfen ist.

Die Austauschpflicht

Bei einem verschmutzten Rauchmelder führt kein Weg an einem Austausch vorbei. Ausblasen oder Aussaugen der Melderkammer führt nicht zum Erfolg und kann das Gerät sogar beschädigen. Rauchmelder sind nicht auf höhere Luftgeschwindigkeiten ausgelegt. Das Ausblasen oder Aussaugen könnte zum Beispiel zur Dejustierung von Lichtquelle und Lichtsensor führen. Der Melder müßte neu kalibriert werden und dass ist nur beim Hersteller auf entsprechenden Prüfplätzen möglich.

Um solchen Problemen von Vornherein aus dem Weg zu gehen, wurden bereits vor einiger Zeit Austauschfristen für die Rauchmelderköpfe in Kanalrauchschaltern festgelegt. Bei Rauchmeldern ohne Verschmutzungskompensation beträgt die höchstzulässige Beriebsdauer 5 Jahre. Rauchmelder mit Verschmutzungskom-pensation müssen alle 8 Jahre ausgewechselt werden.

Bezogen auf die von uns vertretenen CALECTRO-Kanalrauchschalter ergibt sich folgendes Bild:

  • In der bis ca. 2014 verkauften Baureihe UG-2 wurde der Rauchmelder ST-P-DA verbaut, der keine Verschmutzungskompensation besitzt. Bei Geräten dieses Typs hätte also mittlerweile mindestens einmal ein Austausch des Rauchmelderkopfes erfolgen müssen.
  • 2014 kam die Baureihe UG-5 auf den Markt, die bis heute angeboten wird. Hier wird der Rauchmelderkopf EVC-PY-DA mit Verschmutzungskompensation eingesetzt. Diese Rauchmelder werden frühestens 2022 austauschpflichtig.

Zur Begründung der Austauschpflicht werden im Allgemeinen die DIN 14675 Brandmeldeanlagen, DIN 14677 Feststellanlagen sowie Empfehlungen des ZVEI
Merkblattes 33005:2010-06 herangezogen. Das sieht übrigens auch der VdS Verband der Schadensversicherer so. Es ist also keine gute Idee, sich der Austauschpflicht zu entziehen. Sollte ein Brand entstehen und bei den Untersuchungen festgestellt werden, dass die Rauchmelderköpfe nicht fristgerecht getauscht wurden, ist mit schmerzhaften Konsequenzen für die verantwortlichen Personen zu rechnen.

Sollten Sie zu der Problematik weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung. Die benötigten Ersatzrauchmelder ST-P-DA können Sie jederzeit ab Lager beziehen.

>> Download Preisliste CALECTRO

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